Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel beantragen
Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel beantragen
Wer den gewerblichen Waffenhandel durch eine Stellvertreterin / einen Stellvertreter betreiben möchte, benötigt eine Stellvertretererlaubnis.
Wenn Sie den gewerblichen Waffenhandel durch eine/n Stellvertreter/in betreiben wollen, benötigen Sie eine Stellvertretererlaubnis.
Sie wird dem Erlaubnisinhaber für eine/n bestimmte/n Stellvertreter/in erteilt und kann befristet werden. Dies gilt auch für die Beauftragung einer Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.
An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Waffenbehörde).
Wichtiger Hinweis:
Für den Antrag auf Erteilung einer Waffenhandelsstellvertretererlaubnis gemäß § 21a WaffG über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung
Die Gebühren liegen zwischen 150,00 Euro und 1.500,00 Euro. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Personalausweis oder Reisepass.
Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
- Firmenname und -sitz,
- gegebenenfalls Name und Sitz der Zweigniederlassung oder Zweigstelle,
- Name, Beruf, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift der Inhaberin/des Inhabers der Waffenhandelserlaubnis und der Stellvertreterin/des Stellvertreters,
- gegebenenfalls Name, Beruf, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift der Leiterin/des Leiters der Zweigniederlassung oder Zweigstelle,
- Art des beabsichtigten Waffenhandels (Einzel-, Groß-, Außen-, Versandhandel, Waffenvermittlung),
- Beschreibung der gehandelten Waffen- und Munitionsarten,
- Nachweis der Fachkunde,
- Nachweis der Zuverlässigkeit.
- Bundeswehr und THW: Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Ingenieurin und Ingenieur mit ausländischer Berufsqualifikation, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieurin oder Ingenieur beantragen
- Lehrlingsrolle
- Versteigerung anzeigen
- Zulassungen von Betrieben und Einrichtungen für den innergemeinschaftlichen Verkehr nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-Verordnung
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:
Kaiserstraße 8
24768
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Bevölkerungsschutz und Ordnung
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Tel:
+49 4331 202-236
|
Fax:
+49 4331 202-602
E-Mail:
ordnungsamt[at]kreis-rd.de
Etage:
1. OG
|
Zimmer:
127