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Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Bauprodukte Erteilung


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Bauprodukte Erteilung

Die Verwendung bestimmter Bauprodukte erfordert eine außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung.


Bestimmte Bauprodukte erfordern eine außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung der mit der Anwendung betrauten Personen. Deshalb muss der Einbau dieser Produkte auf der Baustelle überwacht werden.

Die Überwachung erfolgt durch eine, von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anerkannte, Überwachungsstelle.

 

Anerkannte Überwachungsstelle.

DIBT - PÜZ-Stellen

 

Ansprechpartner

Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)

Kolonnenstraße 30 L
10829 Berlin, Stadt
Tel: +49 30 78730-0  
Web: www.dibt.de


Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Tel: +49 431 988-0   |   Fax: +49 431 988-2833
E-Mail: poststelle[at]im.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html

Postanschrift:

Postfach 7125
24171 Kiel