Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Kirchliche Verlobung, Polterabend und Hochzeit

Die kirchliche Verlobung 1)   

Neben den alten Heiratsregistern liegen im Kirchenarchiv zu Bünsdorf Verlobungsregister. Bis zum Jahre 1865 wurden in Schleswig Holstein Verlobungen durch den Pastor, einem Kirchenältesten und zwei Zeugen geschlossen. Das Brautpaar gab die Verlobungserklärung ab und der Pastor nahm dieselbe zu Protokoll. Dadurch war das Paar kirchlich verlobt. An drei Sonntagen wurde diese Tatsache von der Kanzel herab bekannt gegeben. Das entsprach dem heutigen Aufgebot. Kamen keine Einsprüche, so konnte jederzeit die Hochzeit erfolgen. Löste einer der Ehestandskandidaten das Verlöbnis, so sagte man: „He is von de Kanzel sprungen.“

Bestanden vor der Eheschließung irgendwelche unklaren rechtlichen Verhältnisse, so war eine gerichtliche Entscheidung erforderlich. Wer die Mittel besaß, sich auf dem Amtshause in Rendsburg für zwölf Taler einen sogenannten Königsbrief zu erwerben, der war von der kirchlichen Verlobung entbunden und konnte sich an jedem Ort und von jeden Pastor trauen lassen. Seit der Einführung der Standesämter – in Preußen 1874 - wurden die Aufgebote der Verlobten durch Aushang im Gemeindekasten zur öffentlichen Kenntnis gebracht.

 

1) Wulf, Christian: Dorfbuch Borgstedt und Lehmbek in ihrer Vergangenheit und Gegenwart, Ausgabe in Schreibmaschine, Oktober 1952

Polterabend(2)

Es ist der Abend vor der Hochzeit. Früher kamen die Nachbarinnen und Freundinnen der Braut, um die Aussteuer zu besehen. Trotz der großen Arbeit für den morgigen hohen Festtag herrschte im Hochzeitshause schon Feststimmung. Erwachsene und vor allem die Dorfjugend zertrümmerten vor der großen Tür alte Töpfe und dergleichen. Lärm vertreibe böse Geister, meinte man. Aber im Schutze der Dunkelheit erwachten im Denken der Jugendlichen leicht Flegeleien. Lärm ist heute die Haupt­sache, und die alte Sitte ist längst in groben Unfug ausge­artet. Manche Leute sichern sich durch die Anwesenheit der Polizei. 

Hochzeit

Da bei uns schon vor 5o Jahren kein altes Brauchtum bei Hochzeiten mehr zu erkennen war, so muß uns das Heimatbuch aushelfen.

Es schreibt: Wenn eine eheliche Verbindung beschlosse­ne Sache und der Tag der Hochzeit festgesetzt war, dann mußte das Brautpaar etwa vier Wochen vor dem Hochzeitstage bei dem Prediger erscheinen, „verlobt und vermahnt“ zu. werden.

Im Bünsdorfer Pastorat liegen die alten Verlobungs-Register noch vor, natürlich auch die Heirats-Register.

Die Civil-Ehe wurde am 01. Dez. 1874 durch Gesetz verordnet.

Die Hochzeit fand früher meist im Hause des Bräutigams statt. Dazu wurden alle Bewohner des Dorfes eingeladen. Auch das Dorf der Braut wurde gebeten und in den benachbarten Dörfern wenig­stens alle Bauern. Die Einladung wurde mündlich ausgerichtet. Gewöhnlich wurde eine Arbeiterfrau mit diesem Amt betraut. Sic erhielt von den Eingeladenen kleine Lebensmittelspenden. Die Frau. pflegte verschiedene Beutel mitzuführen für die Aufnahme von Mehl, Grütze und Brot.

Am Hochzeitstage fanden sich die Gäste früh, von 8 Uhr morgens an, ein. Sie wurden begrüßt von den Brautmädchen“ Brutdeerns“, Schwestern und Freundinnen der Braut, die eingeladen worden waren, um die Bedienung zu. übernehmen. Sie trugen als Erkennungs­zeichen weiße Schürzen. Mägde der Nachbarn und anderer Gäste brachten in Körben Butter und in besonders blank gescheuerten Kesseln Milch als Beisteuer zum Hochzeitsschmaus.

Es wurde eine kräftige Rinderfleischbrühe bereitet, in welche kurz vor dem Anrichten sehr große Mehlklösse gesetzt wurden. Die Klöße bestanden aus einem Mehlteig mit reichlich Eiern und Rosinen und waren sehr wohlschmeckend.

Gegen l0 Uhr vormittags wurde die Fahrt zur Kirche ange­treten. Man versperrte den jungen Eheleuten den Weg durch einen Strick. Dann wurden die Flaschen zur Hand genommen. Man trank den Leuten zu und gab ihnen zu

Dann ging es zu Tisch. Auf der großen Diele standen große Tische. Obenan saß das Hochzeitspaar. Auf den Tischen lagen hölzerne Löffel, von denen jeder Gast nehmen konnte; doch mußte er Messer und Gabel selbst mitbringen. Für jeden Gast lag auf dem Tisch ein flacher, hölzerner Teller, sogenanntes „Bricken“ auf diesem wurden die Klöße zerlegt und das Fleisch zerschnitten. Von den Brautmädchen wurde die schon beschriebene Fleischsuppe in großen Schüsseln. aufgetragen. Bedingung war, daß die Schüsseln recht viele Klöße enthielten und daß die Suppe sehr fett war. Zwischen je vier Personen wurde eine Schüssel gestellt, aus der diese, nachdem die Klöße herausgenommen und auf die Bricken gelegt, gemeinsam die Suppe löffelten.

Noch heute wird nach dem Essen Armen und Kranken im Dorf ein Topf voll Suppe gebracht.

Darin begann der Tanz. Nach zwei bis drei Stunden wurden die Tische wieder bedeckt. Es gab gekochtes Rindfleisch (das Suppenfleisch) dazu gestobte Pflaumen und einen Brei von gelben Erbsen über welchen man ausgebratenen Speck gegossen hatte. Erbsen und Pflaumen wurden mit dem Löffel aus gemeinsamen Schüsseln gegessen, während man das Fleisch auf den hölzernen Bricken zerschnitt. An mehreren geeigneten Stellen im Hause konnte man Brot, Butter, Käse, Mettwurst, Bier und Schnaps bekommen. Tabak wurde in Tellern bereitgestellt.

Abends um 12 Uhr begann der Ehrentanz der Brautleute. Brautmädchen stellten sich im Kreise auf. Jedes Mädchen hielt zwischen den gespreizten Fingern jeder Hand drei brennende Kerzen. In diesem Kreise tanzte das junge Ehepaar ganz allein. Das war noch in Lehmbek um 1908 Brauch. War dieser Tanz zu Ende, forderte der Schaffer die Gäste auf, ihre “Gabe“, das Hochzeitsgeschenk, zu geben. Das junge Paar nahm die Plätze ein, an welchen es beim Essen gesessen hatte. An der einen Seite saßen neben ihm der Bräutigams- und Brautführer, an der anderen Seite nahm der Protokollführer Platz. Dann traten die Gäste einzeln an den Tisch heran, die Verwandten und Freunde zuerst. Es wurde nur Geld geschenkt. Das „[2]Wieviel“ richtete sich nach dem Verwandtschaftsgrad und der Wohlhabenheit des Gebers. Es war Sitte, eine Silbermünze, einen Speziestaler ( 4,50 M ) oder ein oder zwei Zweidrittelstücke ( 2,25 RM) zu geben. Das Proto­koll wurde sorgfältig aufbewahrt und diente nun als Gabenrichtschnur.

Waren alle Gaben in Empfang genommen wurden die Tische wieder gedeckt und aus gemeinsamen Schüsseln wurde Reisbrei, welcher mit Butter begossen und mit Zucker bestreut war, gegessen. Dann wurde m wieder getanzt bis in den Morgen hinein. Die aus­wärtigen Gäste waren bei Freunden untergebracht und nachdem alle Festteilnehmer einige Standen geruht hatten, kam man am Vormittag wieder im Hochzeitshause zusammen. Hier war die übrig gebliebene Suppe wieder aufgewärmt worden und, wenn man gegessen hatte, ging man in Trupps durchs Dorf, überall vorsprechend, überall gab’s Schnaps und Stimmung. Als Mittagsmahlzeit ‚stand ein bunter Mehlbeutel und eine gekochte geräucherte Schweinsbacke auf den Tisch. Tagelang dauerten mitunter diese Festtage. Schwärmen nannte man dies Umherziehen und umhertrinken. Die althergebrachte Haus—und Dorfordnung schien aus den Angeln gehoben zu sein. Die Obrigkeit griff ein. Die Bauernvögte wurden von den Vögten oder Ämtern zur Verantwortung gezogen und mit Strafen bedroht. Die Benutzung von Trompeten in den Hochzeitshäusern war bei hoher Brüche verboten. (Claus Hans W. zahlte deswegen 3 Thl. Brüche.)

Bei der allmählich vordringenden Verfeinerung des Lebens wandel­ten sich auch die Hochzeitsbräuche. Die Nachbarschaften des Dorfes schicken Geflügel, Eier und Butter. Man schenkt Messing­leuchter, Zinnteller, Zinnkrüge und silberne Löffel. Die Hochzeitstafel zeigt feinstes Linnen und silbernen Tafelschmuck des Hauses. Als Festessen hält sich die frische Suppe mit Fleisch- und Mehlklößen und Reis. Tafelwein und bayerische Biere verdrängen den Branntwein. Die Braut trägt schwarze Seide. Leider fährt noch das junge Paar mit den beiden Trauzeugen allein zur Trauung bis unsere heute vorhandenen Omnibusse der gesamten Hochzeitsgesellschaft die Teilnahme an der kirchlichen Feier ermöglicht.

 

Köstbeer 

Köstbeer oder Hochzeitsbier gab das junge Paar, um in die Dorfgemeinschaft aufgenommen und für voll angesehen zu werden. Diese Sitte war bis gegen l900 noch allgemein. Eine bestimmte Frau lud dazu ein. Ihre Tätigkeit nannte man „ ümbeern „. Sie trug einen Korb und erhielt in den Häusern Grütze, Mehl, Eier oder einige Groschen. Natürlich wurden Verwandte, gute Bekannte aus entlegenen Orten, sowie mitunter ganze Dörfer eingeladen. Bei kleinen Leuten fielen Hochzeit und Köstbeer zusammen, Der Gastwirt sorgte für die Beförderung des jungen Paares zur Trauung nach Bünsdorf und im Krug fand dann anschließend mit den inzwischen eingetroffenen nahen Verwandten das Hochzeitsessen statt. Im Laufe des Nachmittags gab es Kaffee und später Abendbrot. Dafür bezahlte das junge Paar einen mäßigen Betrag an den Wirt. Wer zu Köstbeer ging, machte den Neuvermählten ein kleines Geldgeschenk. Der Tanz war frei. In einer Saalecke wurde unentgeltlich Braunbier und Schnaps verabreicht.

Nach oben

2) Johannes A. Witt, Geschichte und Geschichten zum Dorf Borgstedt, Seite 211 ff, 7.Mai 2004, Herausgegeben von der Gemeinde Borgstedt