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Historische Unterlagen zur Einrichtung der Posthülfstelle

Historische Unterlagen zur Einrichtung einer Posthülfstelle

Abschrift1            Kiel, den 24. März 1882         


Zur Verbesserung der Posteinrichtungen in dem Orte Borgstedt habe ich in Aussicht genommen, da selbst demnächst eine Posthülfstelle in Wirksamkeit treten zu lassen. Die Posthülfstelle wird nicht die Eigenschaft einer Postanstalt im gesetzlichen Sinne des Wortes erhalten, sondern sie ist lediglich als eine Ergänzung des Landpostdienstes anzusehen.
Bei der Posthülfstelle findet ein Verkauf von Postwertzeichen statt; ferner können bei derselben gewöhnliche Briefsendungen und Zeitungen, sowie gewöhnliche Pakete in Empfang genommen und gewöhnliche Briefsendungen, sowie gewöhnliche Pakete zur Versendung mit der Post ausgeliefert werden. Gestattet ist außerdem die Einlieferung von Einschreib- und Wertsendungen, sowie von Postanweisungen nebst den zugehörigen Barbeträgen, doch gilt diese Einlieferung lediglich als Vertrauenssache der Absender gegenüber dem Inhaber der Posthülfstelle. Dem gemäß werden auch seitens der Posthülfstelle Einlieferungsscheine nicht erteilt, vielmehr tritt die Verantwortlichkeit der Postverwaltung für die Sendungen erst mit der Ablieferung an die betreffende Postanstalt ein. Die Verwaltung der Posthülfstelle wird einem geeigneten Ortseinwohner zu übertragen sein, welcher das volle Vertrauen an der Gemeinde besitzt und dessen Haus für den beabsichtigten Zweck günstig gelegen ist. Die Wahrnehmung der Posthülfstellengeschäfte gilt grundsätzlich als unbesoldetes Ehrenamt, es kann indessen dem Inhaber für

 

1) Bei der Übertragung der Abschrift hat uns Frau Marianne Heinze, 1927 geboren, unterstützt.

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Hergabe der erforderlichen Räumlichkeit, namentlich auch von Gelassen zur gesicherten Aufbewahrung der lagernden Postsendungen, und auf unvermeindliche Ausgaben für Papier gg. eine Entschädigung bis zu 50 Mark jährlich bewilligt werden.
Zum Zwecke einer geordneten und geschützten Aufbewahrung der Briefe und Zeitungen gg. Während des Lagerns bei der Posthülfstelle empfiehlt sich die Anschaffung die Anschaffung eines kleinen, mit entsprechender Fächereinteilung versehenen verschließbaren Schrankes. Deratige schränke können durch diesseitige Vermittlung zum Preise von 8 Mark für das Stück bezogen werden; die Koste würden von dem Inhaber der Posthülfstelle zu tragen bzw. aus Gemeindemitteln abzuhalten sein
Indem ich noch bermerke, dass die Vorschriften über den Dienstbetrieb bei der Posthülfstelle einfach gehalten sind, so daß die Wahrnehmung des Dienstes keine besonderen Schwierigkeiten bereitet, ersuche ich Euer Wohlgeborenen ergebenst mir baldgefälligst eine zur Verwaltung der dort einzurichtenden Posthülfstelle geeignete Person in Vorschlag zu bringen und dabei gleichzeitig anzugeben, ob bz. welche Entschädigung der Betreffende für die Besorgung der Geschäfte beansprucht, sowie ob für die Posthülfstelle in Borgstedt die Lieferung eines Schrankes zur Aufbewahrung der Briefe gg. gewünscht wird.
Sollten Euer Wohlgeboren weitere Auskunft über die Einrichtung gg. der Posthülfstelle wünschen, so wollen Sie sich gefälligst mit dem Kaiserlichen Postamt in

 

Rendsburg in Verbindung setzen.

Der kaiserliche Ober-Postdirektor
gez. Husadel


An den Herrn Gemeindevorsteher in Borgstedt
Abschrift zur Nachricht und mit dem Auftrage, etwaige Anfragen des Gemeindevorstehers für Borgstedt im Sinne der dem Kaiserlichen Postamte bereits mitgeteilte Zusammenstellung der Dienstvorschriften für Posthülfstellen im Bezirk der Kaiserlichen Oberpostdirektion in Kiel zu beantworten.
Im weiteren wolle das Kaiserliche Postamt sorgfältig prüfen und sodann innerhalb von 14 Tagen ausführlich darüber berichten, mit welchen Postanstalten die Posthülfstelle zweckmäßig in Verbindung zu setzen sein wird und welche Kartenschlüsse noch bzw. von der Posthülfstelle abzurufen sein werden. Dabei ist anzugeben, zu welchen Zeiten die Posthülfstelle von den in Betracht kommenden Posten und vom dem betreffenden Landbriefträger berührt werden wird.
Ferner ist zu erörtern, ob für die neu einzurichtende Posthülfstelle Beschränkungen in der Annahme von Paketen erforderlich erscheinen, sowie, ob das Bedürfnis vorliegt

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bei derselben die Annahme inländischer Telegramme oder den Verkauf von Wertstempeln und Stempelmarken zur Erhebung der statistischen Gebühr einzuführen.
Unter Umständen ist auch die Person des Inhabers und die Lage des Hauses, sowie die Beschaffung eines Schrankes zur Aufbewahrung der Briefe ggf. in den Kreis der Erörterungen zu ziehen.


Der Kaiserliche Ober- Postdirektor
 
                                                                                                                                   R.d. 17/4.82

 

 

Die Notiz am rechten Rand hat ihren eigenen Stil und konnte nicht übertragen werden!

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